Zuzahlungsbedingungen

Bei verschreibungspflichtigen Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln existiert die gesetzliche Zuzahlung. Die allgemeine Regel lautet: 10% von dem Betrag, den die Krankenkasse für das Produkt zu tragen hat, mindestens 5 €, höchstens 10 €, aber nicht mehr als die Kosten des Mittels, muss der Patient selber tragen.

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Zuzahlungsanteil an sämtlichen von uns gelieferten Produkten in Rechnung zu stellen.

Da wir mit nahezu allen Krankenkassen Pauschalen vereinbart haben, wird Ihnen in der Regel die Zuzahlung pro Pauschale berechnet.

Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen grundsätzlich keine Zuzahlungen leisten. Bei Erwachsenen gibt es eine Belastungshöchstgrenze. Die jährliche Belastung eines Versicherten soll 2% des Bruttoeinkommens der Familie nicht überschreiten. Bei chronisch Kranken gilt sogar 1%. Sobald diese Belastungsgrenze überschritten wird, gelten Sie und Ihre Familienangehörigen als befreit. Setzen Sie sich hierzu mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und beantragen dort die Befreiung.

Sobald uns der Befreiungsausweis für das aktuelle Jahr vorliegt, erhalten Sie keine Zuzahlungsrechnungen mehr von uns.

Leistungen in der Übersicht

Kosten Produkt Höhe der Zuzahlung
bis 5 EUR Kosten des Produktes
> 5 EUR - 50 EUR 5 EUR (Mindestbetrag)
> 50 EUR - 100 EUR > 5 - 10 EUR (10%)
> 100 EUR 10 EUR (Höchstbetrag)